Der Kunde beauftragt Selbstadt zum kommissionsweißen Verkauf ( Kommissionsgut ) über einen Online-Marktplatz. Die Berechtigung von Selbstadt zum Verkauf der Vertragsprodukte, beschränkt sich vorwiegend dabei auf einen Verkauf über das Internet und eine Versendung weltweit.
1.1
Der Kunde verpflichtet sich, nach dem Vertragsabschluß mit selbstadt , die kommissionsweiße Ware, ( unter Anlage 1 ) wenn der Kunde diese selbst sichert und verwaltet, weder Selbst noch durch Dritte zu Veräußern, zu Benutzen, zu Beschädigen oder anderweitig zu Behandeln, so dass die ausgefertigte Artikelbeschreibung vom tatsächlichen Zustand abweichen bzw. mindern würde, solange der rechtsverbindliche Vertrag mit selbstadt besteht. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde unverzüglich selbstadt zu unterrichten, sollte sich an der Ware nach Vertragsabschluß etwas Ändern. (Diebstahl, Feuerschaden, Wasserschaden, Beschädigungen jeder Art, etc.). Desgleichen erfolgt die Information in umgekehrter Folge; sollte das Verkaufsgut selbstadt bis zum Verkaufsabschluß überlassen worden sein. Bei Nichteinhaltung durch den Kunden (Insbesondere bei Selbstveräußerung) wird selbstadt ein Kostenausgleich, durch entgangene Provision von 10% des durchschnittlich zu erwartenden Verkaufspreises, mindestens jedoch 25 € ( unter Anlage1 ) und bis dahin alle anfallenden Auslagen, zugestanden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt werden wird.
1.2
selbstadt erhält die Vertragsprodukte nicht zum Eigentum. Die Vertragsprodukte, die selbstadt vom Kunden erhält, verbleiben bis zu ihrer Übereignung durch einen rechtsgültigen Kaufvertrag des Käufers, im Eigentum des Kunden.
1.3
Bei einem rechtsverbindlichem Kaufvertrag und der Bezahlung der Verkaufssumme kommt der damit verbundenen Eigentumsübertragung zustande. Dieser Kaufvertrag kann weder angefochten noch aufgehoben werden, selbst dann nicht, wenn der Kunde der Meinung ist, dass der erzielte Kaufbetrag deutlich unter dem geschätzten Wert der Ware liegt. ( besonders bei -ab 1 Euro Auktionen- )
2) Verwahrung und Sicherung der Vertragsprodukte
2.1
selbstadt übergebene Vertragsprodukte werden getrennt von Eigenen und/oder Gegenständen Dritter verwahrt und als Kommissionsgut kenntlich gemacht.
2.2
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Vertragsprodukte die sich im Besitz von selbstadt befinden, zu besichtigen oder durch beauftragte Dritte besichtigen zu lassen.
2.3
selbstadt wird dem Kunden im Fall eines Zugriffs Dritter auf das Kommissionsgut unverzüglich unterrichten und diesen bei allen entsprechenden Maßnahmen zur Freigabe der Vertragsprodukte unterstützen ( z.Bsp.: Diebstahl nach Einbruch… .)
3) Aufgaben und Pflichten von selbstadt
3.1
selbstadt wird die geregelten Vertragsprodukte NACH Abschluß des Kommissionsvertrages, nicht außerhalb eines Online-Marktplatzes zum Verkauf anbieten; unberührt davon bleibt das Recht, die Vertragsprodukte, nur nach Absprache mit dem Kunden, an Käufer zu veräußern, die sich direkt an ihn wenden ( passives Marketing )
3.2
selbstadt behält sich das Recht vor, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden und VOR der Einstellung , Vertragsprodukte an Außenstehende Dritte zu verkaufen, und dafür Provision und/oder Auslagen, verlangen zu dürfen, die die ausgehandelten Grenzen dieses Vertrages nicht über- bzw. unterschreiten.
3.3
selbstadt wird die betreffenden Artikel im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden verkaufen. selbstadt wird die Vertragsprodukte dabei ausschließlich per Vorauskasse oder durch belegte Barzahlung bei Abholung, an den bzw. die jeweiligen Käufer verkaufen und zu übereigenen.
Durch diese Maßnahme wird das Betrugsrisiko im praktischen Sinne ausgeschlossen !
3.4
Die Vertragsprodukte werden nach dem Vertragsabschluss, der geltenden Widerrufszeit ( siehe P 13 ), und wenn es die aktuelle Marktlage erlaubt, für den Kunden auf dem Online-Marktplatz eingestellt, oder später nach vorheriger Absprache, sollte damit ein möglicher höherer Gewinn erzielt werden können.
3.5
selbstadt wird gemäß den Weisungen des Kunden handeln, der vor allem bestimmen kann, in welchem Verkaufsmonat und/oder zu welchem Preis die einzelnen Vertragsprodukte verkauft werden sollen. Insoweit wird selbstadt sowohl die in der als Anlage 2 beigefügten Liste durch den Kunden bestimmten Verkaufsformate als auch die dort aufgeführten Festpreise bzw. Mindestpreise, ect. zwingend einhalten. selbstadt ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Kunden von diesen Verkaufsformaten abzuweichen, die Preise zu unterschreiten und/oder Boni, Skonti oder sonstige Rabatte zu gewähren.
3.6
Wird durch den Kunden nicht näher bestimmt, welches Verkaufsformat und/oder zu welchem Mindest- bzw. Festpreis ein Artikel zu verkaufen ist, so kann Selbstadt – unter Wahrung der Interessen des Kunden - sinnvoll frei entscheiden.
3.7
Die Nutzung der auf dem Online-Marktplatz angebotenen Zusatzoptionen steht Selbstadt grundsätzlich frei, um das jeweilige Angebot möglichst attraktiv zu gestalten und zu platzieren. Beschränkt der Kunde den Einsatz für verfügbaren Zusatzoptionen, bleibt Selbstadt zwar weiterhin zur Nutzung dieser befugt – ein Ersatz der dafür anfallenden Kosten, über den vom Kunden ausdrücklich bewilligten Umgang hinaus, kommt allerdings nicht im Betracht.
3.8
Selbstadt wird sämtliche Anfragen potenzieller Käufer zu den eingestellten Artikeln beantworten, die vollständige Korrespondenz mit dem späteren Käufer führen sowie die daran anschließende Kaufabwicklung in eigener Regie übernehmen.
3.9
Über den Abschluss eines Ausführungsgeschäfts wird Selbstadt den Kunden unter Angabe der jeweils vergebenen Artikelnummer sowie der Käufer- und Lieferadresse informieren. ( siehe anschliessende detaillierte Rechnungs- bzw. Gutschrifterstellung )
3.10
Hiermit tritt Selbstadt dem Kunden bereits jetzt alle Forderungen in der Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus den Ausführungsgeschäften gegen einen Dritten zukommen; der Kunde nimmt die Abtretung an. Allerdings bleibt Selbstadt zur Einziehung der Forderungen (Provision, Gebühren ) im Rahmen seines üblichen Geschäftsverkehrs ermächtigt.
3.11
selbstadt steht eine feste VerkaufsProvision von zwanzig Prozent zu. Desweiteren kann die Provisionshöhe bei Vertragsabschluß ausgehandelt werden, wobei sich selbstadt das Recht vorbehält davon keinen Gebrauch machen zu müßen.
4) Aufgaben und Pflichten des Kunden
4.1
Der Kunde ist verpflichtet, Selbstadt bereits bei Vertragsschluss die für den Verkauf der Vertragsprodukte notwendigen Informationen über Diese vollständig und richtig zu erteilen. Er hat Selbstadt zudem die im Originalzustand zum Kommissionsgut gehörigen Zubehörteile sowie weitere Unterlagen ( z.Bsp. Montage- oder Bedienungsanleitung) zu übergeben oder ausdrücklich auf das eventuelle Fehlen hinzuweisen.
4.2
Gemäß den Vertragsgrundsätzen dürfen die im Rahmen von sog. Online-Auktionen angebotenen Vertragsprodukte nicht durch den Kunden beboten werden.
4.3
Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des hier vorliegenden Kommissionsvertrages für dessen Gültigkeitsdauer keine anderweitige Verfügung über das Kommissionsgut zu treffen sowie keinen Dritten mit dem Verkauf des bzw. der Artikel zu beauftragen. Bei Nichteinhaltung siehe Punkt 1.2
5) Dauer des Vertrages
5.1
Der Auftrag des Kunden an Selbstadt zum Verkauf des Kommissionsgutes gilt für die im Einzelfall vereinbarte Angebotsdauer der eingestellten Artikel und / oder den unter 3 Abs. 3.4 vereinbarten Zeitrahmen. Das Ende eines Vertrages wird mit der Überweisung/Auszahlung des Gewinnes oder durch Begleichung einer evtl. gestellten Rechnung mit anschliessenden Unterschriften beider Vertragspartnern, geschlossen.
5.2
Wurden Artikel bis zum Ablauf der Angebotsdauer nicht erfolgreich verkauft, wird Selbstadt den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten, selbst dann, wenn unter Anlage2-Zusatzoption- 2.2 angekreuzt ist.
5.3
Wurden Vertragsprodukte nach zweimaligem Einstellen auf dem Online-Marktplatz nicht erfolgreich verkauft, obliegt es dem Kunden, Selbstadt zu einer etwaig erneuten Einstellung dieser anzuweisen. Weist der Kunde Selbstadt nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem Eingang der Mitteilung über die 2. Unverkäuflichkeit dazu an, hat der Kunde die betreffenden Vertragsprodukte binnen 14 Werktagen auf eigene Kosten abzuholen.
6) Provision und Aufwendungsersatz
6.1
Selbstadt hat für jedes zur Ausführung gekommene Geschäft Anspruch auf eine Provision in der Höhe, wie unter Anlage 3.11 beschrieben ist. Die Provision errechnet sich auf der Grundlage des gegenüber dem Käufer erzielten und diesem in Rechnung gestellten (Brutto-) Verkaufspreises. In der Provision bereits inbegriffen sind auch die Kosten für eine Verwahrung, Erstellen von Digitalfotos, Versandaufwendung, Büroaufwand etc. (Abholung des Stückgutes beim Kunden unter Vorbehalt und nach vorheriger Absprache)
6.2
Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn das Geschäft nicht zur Ausführung gelangt ist, es sei denn, dies beruht auf einem Grund, der in der Person des Kunden liegt. (siehe Punkt 4) Gebühren und / oder Auslagen sind hiervon aber unberührt.
6.2.1
Nicht zur Ausführung ist die Provision von selbstadt unter anderem auch dann gelangt, wenn der Käufer von einem ihm Kraft Gesetzes zustehenden Widerrufs- oder Rückgaberechts (sollte dies in der Artikelbeschreibung aufgenommen sein) Gebrauch macht. In diesem Fall tritt 6.6 und 6.7 in Kraft.
6.3
Zusätzlich zur eigenen Provision erhält Selbstadt neben den Angebotsgebühren und der Verkaufsprovision auch die Gebühren für Zusatzoptionen, soweit der Kunde deren Nutzung gebilligt hat. Dem Kunden werden bei Vertragsabschluss die aktuell geltenden Gebühren- und Provisionsunterlagen ausgehändigt
6.4
Die Provision und der Aufwendungsersatz werden fällig, wenn der Käufer das (Ausführungs-) Geschäft vertragsgemäß erfüllt hat. Das ist der Fall, wenn der Käufer den Artikel endgültig abgenommen und den Kaufpreis bezahlt hat.
6.5
Selbstadt wird die Ausführungsgeschäfte gegenüber dem Kunden abrechnen und den Kaufpreis unter Abzug der Provision und den ersatzfähigen Aufwendungen nach Abschluss an den Kunden weiterleiten.
6.6
Werden Vertragsprodukte nicht erfolgreich verkauft, behält sich selbstadt das Recht vor, einen pauschalen Betrag in Höhe von 10 Euro dem Kunden in Rechnung stellen zu können. Onlinegebühren sind hiervon unberührt.
6.7
Bei Widerruf, Rückgabe, etc. durch den Käufer, werden dem Kunden die dafür entstandenen Gebühren, Auslagen sowie Portokosten für den Rückversand in Rechnung gestellt.
7) Delkrederehaftung
Selbstadt steht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Dritten, mit denen er das/die Ausführungsgeschäft/e für Rechnung des Kunden abschließt, nicht ein.
8) Selbsteintrittsrecht
Ein Selbsteintrittsrecht steht Selbstadt nicht zu – d.h. wir selbst werden keine Waren von Kunden ankaufen.
9) Gewährleistung
9.1
Der Kunde steht Selbstadt in entsprechender Anwendung des Kaufrechts für alle Sach- und Rechtsmängel ein mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist erst mit der Ablieferung der Vertragsprodukte an den Käufer beginnt.
9.2
Der Kunde versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher zu den Vertragsprodukten gemachter Angaben. Er erklärt vor allem, als uneingeschränkter Eigentümer über den bzw. die Artikel verfügen zu dürfen und alle für eine Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie etwaige Fehler, die den Wert des Kommissionsgutes mindern oder mindern könnten, wahrheitsgemäß anzugeben.
9.2.1
Sollten Selbstadt durch den Kunden Schäden bzw. Fehlfunktionen oder ähnliche Mängel vorenthalten werden und macht ein Käufer dadurch von seinem möglichen Widerrufs - bzw. Rückgaberecht Gebrauch, so werden vom Kunden sämtliche Auslagen (Porto, Gebühren etc.) plus einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 15% des Verkaufspreises, jedoch mind. 25 Euro, in vollem Umfang übernommen. zBsp. Ware, die von Selbstadt ! nicht eindeutig auf Funktion geprüft werden kann, und vom Kunden als funktionsbereit beschrieben wird (elektronische Bauteile, Computerplatinen, loses elektronisches Stückgut, etc.)
9.3
Weiter gewährleistet der Kunde, dass das Kommissionsgut frei von Rechten Dritter ist, insbesondere der bzw. die Artikel nicht verpfändet und nicht Gegenstand einer maßnehmender Zwangsvollstreckung ist bzw. sind und kein Missbrauch oder sonstiges dingliches Recht daran eingeräumt ist.
9.4
Gegenüber Selbstadt übernimmt der Kunde die Gewährleistung dafür, dass die Vertragsprodukte selbst nicht unter Verletzung von Rechten Dritter - unter anderem auch gewerblichen Schutzrechten, Lizenzrechten, Urheberrechten und/oder sonstigen Leistungsschutzrechten hergestellt wurden und innerhalb Deutschlands veräußert werden dürfen.
10) Haftung
Selbstadt haftet gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11) Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den gesetzl. Bestimmungen gehandhabt und nicht an Dritte weitergegeben; welches dieses aufhebt bei Verhinderung-, Klärung-, oder Ausführung einer Straftat.
12) Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
12.1
Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Kommissionsvertrages sowie dessen Aufhebungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.2
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
13)
Widerrufsrecht
Der Kommissionsvertrag kann ab Datum / Unterschrift binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in jeglicher Schriftform widerrufen werden.
Copyright. Alle Rechte dem Eigentümer vorbehalten. Keine Kopie, Auszug oder Ähnliches ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Selbstadt . Gerichtliches Vorgehen bei Zuwiderhandlung wird zugesichert.